Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - I-1 U 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7981
OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - I-1 U 74/18 (https://dejure.org/2019,7981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2019 - I-1 U 74/18 (https://dejure.org/2019,7981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2019 - I-1 U 74/18 (https://dejure.org/2019,7981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Schätzung der ortsüblichen Mietwagenkosten auf der Grundlage des arithmetischen Mittels aus Schwacke und Fraunhofer

  • IWW

    Unfallregulierung

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung mit Mischmodell / Frackeliste -> vorgelegte Internetbeispiele erschüttern diese Auffassung... | EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke; Internetangebote

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang der Ersatzpflicht unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung der ortsüblichen Mietwagenkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 731
  • MDR 2019, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Soweit erforderlich sind die ortsüblichen Mietwagenkosten auf der Grundlage des arithmetischen Mittels aus den Ergebnissen, die sich bei Anwendung der Schwacke Liste einerseits und des Fraunhofer Mietpreisspiegels andererseits im konkreten Falle ergeben, zu schätzen (Aufgabe der mit den Urteilen vom 24.03.2015 - I-1 U 42/14 sowie vom 21.04.2015 - I-1 U 114/14 eingeleiteten Senatsrechtsprechung).

    Das für den Geschädigten nach § 249 bestehende Risiko, das er nur den für die Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, den ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 290/11, NJW 2013, 1149, hier zitiert nach juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 18.12.2012- VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539 f.; Senat, Urteil vom 24.03.2015 - 1 U 42/14, juris Rn. 17) und das ihn bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs im Hinblick auf die Höhe der geltend gemachten Forderungen trifft, kann er nicht dadurch auf den Schädiger verlagern, das er statt eines Zahlungsanspruchs einen Anspruch auf Freistellung geltend macht.

    Darüber hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539 f. m. w. N.; Senat, Urteil vom 24. März 2015 - I-1 U 42/14 -, Rn. 17, juris).

    Seine bisherige, vor allem in seinem Urteil vom 24.03.2015 (1 U 42/14) näher begründete Auffassung, nach der die ortsüblichen Mietpreiskosten allein auf der Grundlage der Fraunhofer Markterhebung zu ermitteln sind, gibt er auf.

    Da andererseits aber auch eine alleinige Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels nicht sachgerecht erscheint - insoweit ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im bereits zitierten Urteil vom 24.03.2015 (1 U 42/14) zu verweisen (vgl. auch LG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2018 - 2-01 S 212/17, juris Rdn. 26) -, wird der Senat trotz der Erschwernis, nunmehr auf zwei Listenwerke zugreifen zu müssen, zukünftig im Regelfall für die Berechnung erforderlicher Mietwagenkosten auf das arithmetische Mittel der beiden vorgenannten Listenwerke ("Fracke") zurückgreifen.

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Das für den Geschädigten nach § 249 bestehende Risiko, das er nur den für die Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, den ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 290/11, NJW 2013, 1149, hier zitiert nach juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 18.12.2012- VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539 f.; Senat, Urteil vom 24.03.2015 - 1 U 42/14, juris Rn. 17) und das ihn bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs im Hinblick auf die Höhe der geltend gemachten Forderungen trifft, kann er nicht dadurch auf den Schädiger verlagern, das er statt eines Zahlungsanspruchs einen Anspruch auf Freistellung geltend macht.

    Darüber hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539 f. m. w. N.; Senat, Urteil vom 24. März 2015 - I-1 U 42/14 -, Rn. 17, juris).

    Sie wird auch vom Bundesgerichtshof nicht vorgegeben (BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11, juris Rdn. 10).

    Der Heranziehung von Tabellen kann im Einzelfall auf Bedenken stoßen, wenn seitens der Parteien deutlich günstigere oder ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufgezeigt werden (BGH, Urteil vom 18.12.2012 -VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539 f. Rn. 10 f.; Senat, a.a.O. Rn. 22 a.E.; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15, NZV 2016, 336 ff., hier zitiert nach juris Rn. 19).

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Der Heranziehung von Tabellen kann im Einzelfall auf Bedenken stoßen, wenn seitens der Parteien deutlich günstigere oder ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufgezeigt werden (BGH, Urteil vom 18.12.2012 -VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539 f. Rn. 10 f.; Senat, a.a.O. Rn. 22 a.E.; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15, NZV 2016, 336 ff., hier zitiert nach juris Rn. 19).

    Stattdessen hat sich das OLG Hamm 2016 in einer beachtenswerten Entscheidung für das arithmetische Mittel zwischen Fraunhofer und Schwacke ausgesprochen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2016 - I-9 U 142/15, juris Rn. 22).

    Insoweit hat sich insbesondere gezeigt, dass die Nichtanmietung über Internetangebote, das Nichtvorhandensein einer Kreditkarte beim Geschädigten und der Umstand, dass der Fraunhofer Marktpreisspiegel eine einwöchige Vorlaufzeit für die Buchung berücksichtigt (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - I-9 U 142/15, juris Rdn. 23) durchaus Umstände sind, die aus nachvollziehbaren Gründen höhere Mietwagenkosten mit sich bringen.

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 1 U 114/14

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Soweit erforderlich sind die ortsüblichen Mietwagenkosten auf der Grundlage des arithmetischen Mittels aus den Ergebnissen, die sich bei Anwendung der Schwacke Liste einerseits und des Fraunhofer Mietpreisspiegels andererseits im konkreten Falle ergeben, zu schätzen (Aufgabe der mit den Urteilen vom 24.03.2015 - I-1 U 42/14 sowie vom 21.04.2015 - I-1 U 114/14 eingeleiteten Senatsrechtsprechung).

    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden "Normaltarif - abweichen (BGH a.a.O.; Senat, Urteil vom 21. April 2015 - I-1 U 114/14, juris Rn. 6).

    Somit ist bei der Ermittlung des angemessenen "Normaltarifs" nach dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel aus der tatsächlichen Gesamtmietzeit der davon umfasste größte im Fraunhofer-Marktpreisspiegel berücksichtigte Anmietzeitraum (1-Tages-Wert, 3-Tagest-Wert oder Wochenpauschale) heranzuziehen und der sich daraus ergebende 1-Tages-Wert mit der Anzahl der Gesamtmiettage zu multiplizieren (vgl. auch Senat, Urteil vom 21.04.2015 - I-1 U 114/14, juris).

  • OLG Celle, 01.02.2017 - 14 U 61/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Voraussetzung ist allerdings eine hinreichend konkrete Bezeichnung der Alternativangebote (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn. 17).

    Auch außerhalb des Landes haben sich eine Reihe von Oberlandesgerichten für diesen Kompromiss entschieden (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn.14; KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 , juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris Rn. 78), wenngleich andere auch heute noch auf Schwacke setzen (OLG Frankfurt, Urteil 22.09.2016- 1 U 231/14, juris Rdn. 12) oder in Ansehung der nach wie vor bundesweit uneinheitlichen Praxis von einer Leitentscheidung für ihren Bezirk absehen wollen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 1578/18, MDR 2019, 223).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Dieser kann nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot dabei für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05, juris Rdn. 5; Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, juris Rdn. 9; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, § 249 BGB Rdn. 187 ff. m.w.Nw.).

    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, juris Rdn. 14).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Selbst wenn es die erstinstanzliche Entscheidung zwar für vertretbar hält, letztlich aber bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte nicht für sachlich überzeugend, darf es nach seinem Ermessen eine eigene Bewertung vornehmen (BGH, Urteil vom 12.11.2011 - VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Auch außerhalb des Landes haben sich eine Reihe von Oberlandesgerichten für diesen Kompromiss entschieden (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn.14; KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 , juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris Rn. 78), wenngleich andere auch heute noch auf Schwacke setzen (OLG Frankfurt, Urteil 22.09.2016- 1 U 231/14, juris Rdn. 12) oder in Ansehung der nach wie vor bundesweit uneinheitlichen Praxis von einer Leitentscheidung für ihren Bezirk absehen wollen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 1578/18, MDR 2019, 223).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14

    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Auch außerhalb des Landes haben sich eine Reihe von Oberlandesgerichten für diesen Kompromiss entschieden (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn.14; KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 , juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris Rn. 78), wenngleich andere auch heute noch auf Schwacke setzen (OLG Frankfurt, Urteil 22.09.2016- 1 U 231/14, juris Rdn. 12) oder in Ansehung der nach wie vor bundesweit uneinheitlichen Praxis von einer Leitentscheidung für ihren Bezirk absehen wollen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 1578/18, MDR 2019, 223).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18
    Seine Entscheidung hat bezirksweit fast ausnahmslos zu der gewünschten Vereinheitlichung geführt, entgegen einer - vielleicht unberechtigten Hoffnung - bei den Gerichten außerhalb aber nur wenige Nachahmer gefunden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris Rdn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17

    Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem

  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 59/16

    Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall

  • OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Dabei ist ein pauschaler Abzug in Höhe von 5 % der Mietkosten im Wege der Vorteilsausgleichung vorzunehmen, weil der Geschädigte regelmäßig Eigenaufwendungen erspart (Senat, Urteil vom 05. März 2018, I-1 U 74/18).
  • LG Mönchengladbach, 04.05.2021 - 5 S 41/20
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die zunächst abgerechneten Mietwagenkosten nicht erstattungsfähig sind, kommt es entscheidend darauf an, zu welchen Bedingungen die Klägerin einen Mietwagen hätte erlangen können, wenn sie dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen hätte - also wie hoch der grundsätzlich ersatzfähige sog. "Normaltarif" ist (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016, 9 U 142/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, I-1 U 74/18; OLG Köln, Urteil vom 18.03.2008, 15 U 145/07).

    Ebenso ist anerkannt, dass - neben anderen geeigneten Schätzgrundlagen - das arithmetische Mittel der Schwacke-Liste und des Fraunhofer Marktpreisspiegels (genannt "Fracke") für eine Schätzung i.S.d. § 287 ZPO herangezogen werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, I-1 U 74/18; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016, I-9 U 142/15; OLG Köln, Urteil vom 18.03.2008, 15 U 145/07; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 212/12; BGH, Urteil vom 18.05.2010, VI ZR 293/08, OLG Schleswig, Urteil vom 28.11.2019, 7 U 39/19).

    Die Vor- und Nachteile der Schwacke-Liste einerseits und des Fraunhofer Marktpreisspiegels andererseits sind in der Rechtsprechung hinlänglich diskutiert worden (siehe beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, I-1 U 74/18; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016, I-9 U 142/15; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 212/12 m.w.N.; OLG Schleswig, Urteil vom 28.11.2019, 7 U 39/19).

    Die Kammer hält die Heranziehung des arithmetischen Mittels der Schwacke-Liste und des Fraunhofer Marktpreisspiegels insbesondere aus den in dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.03.2019, I-1 U 74/18, angeführten Gründen für sachgerecht und schließt sich insoweit den dortigen Ausführungen an.

  • AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20
    Nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlich- keitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (BGH NJW 2006, 1506; BGH NJW 2009, 58; OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731).

    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (BGH NJW 2009, 58; OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731).

    Entscheidend ist, zu welchen Bedingungen der Geschädigte in Duisburg einen Mietwagen erlangt hätte, wenn er dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen und sich über die örtlich zugänglichen Mietwagenangebote unterrichtet hätte (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf NJOZ 2015, 1675; OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731).

    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden "Normaltarif" - abweichen (BGH NJW 2013, 1539; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2015 - I-1 U 114/14, BeckRS 2016, 7155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731).

    Listen zu erreichen, legt das Gericht seiner Schätzung das arithmetische Mittel zwischen dem Frauenhofer-Marktpreisspiegel und dem Schwacke-Marktpreisspiegel ("Fracke") zugrunde (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, BeckRS 2014, 02868, beckonline; OLG Köln NZV 2014, 314; OLG Hamm NZV 2016, 336; OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, BeckRS 2017, 140012, beckonline) und schließt sich damit ausdrücklich auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf an (NJW-RR 2019, 731).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht